Befreiung 1945 - 1955


Wir wollen wiederum nach dem Damals fragen . . .
 
Die Geschichtsforschung und die Geschichtsschreibung können sehr leicht und sie werden es auch immer wieder zweckentfremdend gebraucht. Politische Vorstellungen verschiedener Gewichtung verlangen das beiseite lassen alles dessen, was der eigenen Gewichtung nicht nützt oder auch, dass – wenn politische Parteien die Staatsregierung ausüben – geschichtliche Ereignisse der jüngsten Vergangenheit im Ausland dem Ansehen des eigenen Staates schaden könnten. Das gleiche passiert heute leider in fast allen Bereichen der Geschichtsdarstellungen, die sich mit geschichtlichen Ereignissen des 20. Jahrhunderts befassen. Oftmals werden aus zumeist ziemlich eingeengten politischen Gründen auch Tabus geschichtlicher Ereignisse von Staatsführungen unter Umgehung der Freiheit der Wissenschaft und der freien Meinungsäußerung geschaffen und deren Verletzung sogar strafrechtlich verfolgt.
 
Das alles betrifft insbesondere die Erforschungen und Darstellung der Geschichte des Nationalsozialismus, des Faschismus, des Kommunismus, des Beginns des Zweiten Weltkrieges und seiner Operationen zum und im Krieg gegen die Sowjetunion, des Holocaust, der Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager und Vernichtungslager, der nationalsozialistischen, kommunistischen und mit ihnen arbeitenden Kollaborateuren, die ausgeführten Morde (in Deutschland zumindest seit der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933, und bei den anderen Gruppierungen seit der sowjetischen Revolution und bis weit nach 1945), Morde in den sowjetischen Gulags, das Schicksal der Kriegsgefangenen, das Schicksal der deutschen und österreichischen Zivilbevölkerung kurz vor, bei und nach dem Kriegsende durch Verreibung, Mord, Zwangsverschleppungen und Zwangsaussiedlungen, und nicht zuletzt auch die Kollaboration der Bevölkerung mit den Nationalsozialisten in den von den Deutschen 1939 bis 1945 besetzten europäischen Gebieten, die in Protektorate umgewandelt waren.
 
Hier besteht noch Handlungsbedarf für die Geschichtswissenschaft in Forschung und Darstellung. Es werden immer mehr lange nicht zugängliche Archive schon seit einiger Zeit nunmehr zugänglich.
 
Im Folgenden stelle ich einige Gedanken zur Diskussion über die Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus 1945 vor.
 
Am 8. Mai 1945 wurde der 1939 von den Deutschen begonnene Zweite Weltkrieg durch die bedingungslose Kapitulation der Deutschen Wehrmacht beendet. An allen deutschen Fronten, die damals bereits weitestgehend auf dem Staatsgebiet des Dritten Reiches verliefen, wurden die Kämpfe eingestellt. Die jetzt notwenig werdende Zivilverwaltung musste zunächst von Organen der alliierten Streitkräfte vorgenommen werden, die in ihren von den jeweiligen Kampfverbänden besetzten Gebieten lagen. Das waren die von französischen Truppen eroberten und besetzten Gebiete in Südwestdeutschland sowie Vorarlberg und Tirol, im damals „Ostmark“ genannten Österreich, von den Briten eroberten und besetzten Gebiete im Norden Deutschlands und im österreichischen Kärnten, von den Amerikanern eroberten und besetzten Gebiete in Mitteldeutschland und in Österreich Salzburg und Teile von Oberösterreich, sowie die von der Roten Armee der Sowjetunion eroberten und besetzten Gebiete in ganz Ostdeutschland einschließlich Berlin und in Österreich Teile von Oberösterreich, ganz Niederösterreich, Burgenland und die Steiermark.
 
Die nationalsozialistische Verwaltung des Deutschen Reiches wurde dadurch automatisch überall außer Kraft gesetzt. Die von den Nationalsozialisten eingerichteten Gefängnisse und Konzentrationslager (einschließlich deren Nebenlager) wurden geöffnet und alle Insassen – auch die aus nichtpolitischen Gründen Inhaftierten - freigelassen. In diesem Sinne kann von einer Befreiung vom Nationalsozialismus mit Recht gesprochen werden.
 
Erst mit dem Aufbau der staatlichen Verwaltung in Österreich und natürlich auch in Deutschland durch eigene Staatsbürger, Frauen, Männer und Jugendliche, die den Nationalsozialismus einzeln oder in verschiedenen Vereinigungen bekämpft hatten, begann diese Befreiung für die Bevölkerung wirksam und spürbar zu werden. Gemäß der Kriegszielpolitik der alliierten Mächte, USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion, waren der Aufbau der jeweiligen Verwaltungsorgane, der gesetzgebenden Institutionen sowie aller öffentlichen Einrichtungen in Österreich allerdings bis zum Jahre 1955 deren Kontrolle unterworfen.
 
Erst nach dem bekannten Freudenruf Figls „Österreich ist frei“ im Wiener Schloss Belvedere, am 15. Mai 1955, hatte unser Staat seine volle staatliche Souveränität wieder erlangt, die er im März 1938 mit der Besetzung durch deutsche Truppe verloren hatte.
 
Die Tage, Wochen und Monate, zum Teil auch Jahre nach dem Ende er Kampfhandlungen auf österreichischem Gebiet, waren allerdings nicht frei von Morden, Vergewaltigungen, Zwangsverschleppungen von Menschen, Plünderungen, Demontagen von Industrieeinrichtungen, Ereignisse, von denen nicht nur österreichische Nationalsozialisten und deren Kollaborateure betroffen waren. Das beeinträchtigte in weiten Teilen der Bevölkerung das beglückende Gefühl vom Nationalsozialismus befreit worden zu sein.
 
Es ist müßig über diese Befreiung zu streiten. Wie, Gott sei Dank, oft in der wechselvollen österreichischen Geschichte, hatte in den Jahren zwischen 1945 und 1955 die bewundernswerte Tüchtigkeit unserer damaligen Politiker aller Parteien und der nicht weniger bewundernswerte Einsatz der österreichischen Bevölkerung bei der Beseitigung der Kriegsschäden, das Fundament unseres heute freien und demokratischen Österreich geschaffen.
 
Wir sollten diesen Kräften dankbar sein und versuchen die grauenvollen Gespenster der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, von 1918 bis 1945 und nachher weniger oft zu beschwören – wenn, dann nur für die seriöse Geschichtsforschung, die es selbstverständlich auch in Österreich gibt.